Allgemeine Geschäftsbedingungen der Licencesaver GmbH betreffend die Nutzung der
Licencesaver Plattform
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („Allgemeine Bedingungen“) der Leistungen der Licencesaver GmbH („Licencesaver“) regeln den Zugriff auf sowie die Nutzung der Licencesaver Plattform erreichbar unter www.licencesaver.com durch deren Nutzer:innen, also Besucher oder natürliche Personen bzw. Organisationen, die ein Licencesaver-(„Konto“) erstellen („Lizenznehmerin“), und deren autorisierte Nutzer soweit diese Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
Ein „autorisierter Nutzer“ ist eine einzelne natürliche Person, ob Mitarbeiter:in, Geschäftspartner:in, Auftragnehmer:in oder Vertreter:in der Lizenznehmerin, die im Rahmen der abonnierten Nutzerlizenzen registriert wurde. Durch die Nutzung der Licencesaver Plattform akzeptiert jede Lizenznehmerin diese Bedingungen.
DURCH DEN ZUGRIFF AUF LICENCESAVER, DIE NUTZUNG ODER DAS HERUNTERLADEN VON DATEN VON LICENCESAVER ERKLÄRT SICH JEDE LIZENZNEHMERIN MIT DIESEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN. WER MIT
DIESEN BEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN IST, IST NICHT ZUR NUTZUNG DER WEBSITE BERECHTIGT UND MUSS DIESE SOFORT BEENDEN.
- Inbezugnahme
Diese Allgemeinen Bedingungen – auch als „Bedingungen“ bezeichnet gelten in Verbindung mit den individuellen Lizenzverträgen. - Abonnement und Lizenz mit Licencesaver
- Die Lizenznehmerin und Licencesaver schließen zur Nutzung der Licencesaver Plattform einen Vertrag über Nutzungslizenzen („Abonnement“). Im Abonnement werden die individuellen Vereinbarungen zusammengefasst und durch die Lizenznehmerin abonniert. Die jeweiligen (Listen-)Preise, sonstigen Leistungen und Rabatte sind dem individuellen Lizenzvertrag („Lizenzvertrag-Licencesaver“) zwischen der Lizenznehmerin und Licencesaver zu entnehmen.
- Vertragsgegenstand ist die Überlassung von Software zur Nutzung durch Zugriff auf das von Licencesaver verwendete Rechenzentrum über das Internet.
- Licencesaver stellt der Lizenznehmerin die Nutzung der Software auf der Licencesaver Plattform am Endpunkt des von Licencesaver verwendeten Rechenzentrums („Übergabepunkt“) zur Verfügung. Die Software verbleibt jederzeit auf den von Licencesaver verwendeten Server. Licencesaver schuldet nicht die Gewährleistung der Datenverbindung zwischen dem Übergabepunkt und den IT-Systemen der Lizenznehmerin. Es obliegt der Lizenznehmerin, die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme der Software am Übergabepunkt und der Nutzung der Software zu schaffen.
- Licencesaver stellt der Lizenznehmerin die Licencesaver Plattform entsprechend dem bestellten Abonnement sowie entsprechend der Anzahl der bei Licencesaver bestellten Nutzerlizenzen zur Verfügung. Eine Nutzerlizenz gewährt der Lizenznehmerin eine zeitlich beschränkte, nicht-exklusive, nichtübertragbare Berechtigung, während der Laufzeit die Licencesaver Plattform von einem autorisierten Nutzer für ihre Geschäftszwecke bis zu einer anwendbaren Begrenzung oder Obergrenze zu nutzen („Nutzerlizenz“). Der Leistungsumfang der gebuchten Leistungsumfänge ergibt sich über diese Allgemeinen Bedingungen hinaus aus dem jeweiligen individuellen Lizenzvertrag-Licencesaver.
- Der Vertragsschluss hinsichtlich eines Licencesaver Abonnements wird durch klicken auf den Button „Jetzt Kostenpflichtig Bestellen“ beim individuellen Lizenzvertrag-Licencesaver sowie dieser Bedingungen sowie der Datenschutzerklärung durch die Lizenznehmerin und Licencesaver vollzogen („Bestellung“).
- Der/die Unterzeichnende versichert und gewährleistet, dass er/sie volljährig (18 Jahre alt oder älter bzw. gemäß den Gesetzen des Landes, in dem sich sein/ihr Wohnsitz befindet, volljährig) und fähig ist, diesen Bedingungen zuzustimmen. Er/Sie erkennt an, dass die Nutzung der Licencesaver Plattform nicht gestattet ist, wenn dies nicht zugesichert werden kann.
- Stimmt der/die Bestellende diesen Bedingungen im Namen einer Organisation oder einer juristischen Person zu, versichert und gewährleistet er/sie, berechtigt zu sein, den Nutzungsbestimmungen im Namen dieser Organisation bzw. juristischen Person zuzustimmen und diese an die Nutzungsbestimmungen zu binden.
- Laufzeit Kündigung und Einstellung
- Soweit nicht individuell anders geregelt, beginnt die Laufzeit eines Abonnements mit dem Datum der Bestellung und dauert an, bis das Abonnement gemäß den Ziff. 3.2 ff. endet. Erwirbt die Lizenznehmerin ein Abonnement, stimmt sie zu, die zum Abonnement gehörigen, zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Gebühren an Licencesaver zu zahlen.
- Ein Abonnementzyklus endet jeweils nach Ablauf von drei, sechs oder zwölf Monaten. Die Lizenznehmerin erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass sich das Abonnement automatisch um einen weiteren Abonnementzyklus, also um weitere drei, sechs oder zwölf Monate verlängert, soweit nicht vor Ablauf des aktuellen Abonnementzyklus
a) die Lizenznehmerin das Abonnement gem. Ziff. 3.3 dieser Allgemeinen Bedingungen kündigt,
b) die Lizenznehmerin das Abonnement gem. Ziff. 5 oder 21 dieser Allgemeinen Bedingungen kündigt,
c) das Abonnement außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt wurde,
d) Licencesaver die Verlängerung des Abonnements ablehnt oder
e) Licencesaver das Lizenzverhältnis gem. Ziff. 3.6 oder 20.3 dieser Allgemeinen Bedingungen kündigt. - Die Lizenznehmerin kann das Abonnement unter Wahrung einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des jeweiligen Abonnementzyklus frühestens jedoch zum Ende des zweiten Abonnementzyklus gegenüber Licencesaver ordentlich kündigen. Innerhalb der ersten 24 Monate nach der Bestellung verzichtet die Lizenznehmerin auf das Recht zur ordentlichen Kündigung des Abonnements. Zur Wahrung der Kündigungsfrist ist nicht die Absendung, sondern der Zugang der Kündigung in Textform bei Licencesaver maßgebend. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
- Licencesaver kann das Abonnement der Licencesaver Plattform aussetzen oder kündigen und alle Konten oder Inhalte entfernen oder deaktivieren, wenn Licencesaver in gutem Glauben und mit gutem Grund annehmen kann, dass die Lizenznehmerin gegen diese Bedingungen, insbesondere gegen die Ziff. 7 und 8 dieser Allgemeinen Bedingungen, verstößt. Wenn sich die Lizenznehmerin vertragswidrig verhält, kann Licencesaver ferner
a) das Konto und die Nutzung der Licencesaver Plattform sperren,
b) Gebühren für die erneute Aktivierung des Kontos und/oder Abonnements berechnen und
c) alle anderen Licencesaver zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen. - Licencesaver benachrichtigt die Lizenznehmerin vor einer solchen Aussetzung oder Deaktivierung, wenn Licencesaver nicht Grund zur Annahme hat, dass
a) dies nach geltendem Recht oder im Rahmen eines rechtlichen Verfahrens, z.B. eines Gerichtsprozesses oder Verfahrens von Regierungsstellen, Verwaltungsakten, Verfügungen oder ähnlichem, nicht zulässig ist, oder
b) eine spätere Benachrichtigung notwendig ist, um Licencesaver oder Dritte vor drohenden Schäden zu schützen. - Soweit vorgenannte Umstände die Benachrichtigung verzögern, erteilt Licencesaver die Benachrichtigung, sobald die betreffenden, im vorigen Satz genannten Einschränkungen nicht mehr zutreffen.
- Wenn ein Abonnement abläuft oder beendet ist, gilt das Folgende:
a) Die Lizenznehmerin zahlt an Licencesaver alle Beträge, die bis dahin angefallen und bis zum Datum des Ablaufs oder der Beendigung noch nicht bezahlt worden sind, einschließlich der Beträge für den Abrechnungszyklus (Definition in Ziff. 6.2), in dem die Kündigung erfolgt ist;
b) Sämtliche Verbindlichkeiten der Lizenznehmerin gegenüber Licencesaver, die vor dem Datum des Inkrafttretens des Ablaufs oder der Beendigung angefallen sind, bleiben bestehen;
c) Lizenzen und Nutzungsrechte bezüglich der Licencesaver Plattform bezüglich geistigen Eigentums werden mit sofortiger Wirkung gekündigt und beendet;
d) Die Verpflichtung seitens Licencesaver, der Lizenznehmerin im Rahmen dieser Bedingungen weitere Dienstleistungen zu erbringen, erlischt mit sofortiger Wirkung.
e) Diese Allgemeinen Bedingungen sowie sonstiger Anlagen des Lizenzvertrages-Licencesaver haben weiterhin Bestand.
- Anpassung der Preise und Leistungen
- Licencesaver behält sich das Recht vor, die zum Abonnement des Zugangs zur Plattform Licencesaver gehörigen Gebühren und Produktfunktionen in zumutbarem Maße zu ändern, einzustellen oder anderweitig anzupassen. Licencesaver kann der Lizenznehmerin auch den Erwerb einer neuen Lizenz-Licencesaver vorschlagen, die mit der vorherigen ablaufenden Lizenz-Licencesaver vergleichbar ist.
- Licencesaver benachrichtigt die Lizenznehmerin über Änderungen der geltenden Gebühren und Kosten oder die Einführung neuer Gebühren und Kosten und etwaige Änderungen oder Neueinführung von Produktfunktionen mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten bzw. Durchführung der Änderungen.
- Rechnung und Zahlung
- Licencesaver stellt der Lizenznehmerin sämtliche für das Abonnement und/ oder für die Bestellung von Signaturpaketen anfallenden Gebühren für den jeweiligen Abonnementzyklus bzw. Abonnementzeitraum im Voraus in Rechnung.
- Die Lizenznehmerin zahlt alle in Rechnung gestellten Gebühren im Voraus des jeweiligen Abonnementzyklus, spätestens jedoch zum dritten Werktag des ersten Monats des jeweiligen Abonnementzyklus, Licencesaver („Abrechnungszyklus“), soweit in der Rechnung nichts anderes geregelt ist.
- Licencesaver stellt Abrechnungs- und Nutzungsinformationen in einem Format („Rechnung“) bereit, das von Licencesaver gewählt wird und von Zeit zu Zeit geändert werden kann. Licencesaver behält sich das Recht vor, Fehler zu korrigieren, selbst wenn eine Rechnung bereits ausgestellt oder die Zahlung eingegangen ist.
- Sämtliche Zahlungen, die im Rahmen dieser Bedingungen vorgesehen sind, werden zuzüglich der Umsatzsteuern („USt.“) sowie zuzüglich etwaiger Zölle oder ähnliche behördliche Abgaben (einschließlich Verkaufs- und Gebrauchssteuern, Steuern auf Waren und Dienstleistungen („SWD“), Verbrauchssteuern, Dienstleistungssteuern und ähnliche auf Geschäftsvorgänge anfallende Steuern), die von einem Land erhoben werden (zusammen „Steuern“) sowie zuzüglich darauf anfallender Zinsen ausgewiesen. Die Lizenznehmerin ist für die Zahlung der Steuern verantwortlich, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Vergütung, dem Zugriff oder der Nutzung der Licencesaver Plattform anfallen. Die Steuern dürfen nicht von den Zahlungen an Licencesaver abgezogen werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Ist dies gesetzlich vorgeschrieben zahlt die Lizenznehmerin einen entsprechend höheren Betrag, so dass Licencesaver nach Abzug aller erforderlichen Beträge und Einbehalte eine (von jeder Steuerschuld befreiten) Zahlung erhält, die dem Betrag entspricht, der an Licencesaver ohne solche Abzüge oder Einbehaltungen gezahlt worden wäre. Die Lizenznehmerin bestätigt hiermit, dass Licencesaver sich darauf berufen kann, dass der von der Lizenznehmerin bei Registrierung für ein Abonnement bei Licencesaver unmittelbar angegebene Liefername und die dort angegebene Lieferadresse für steuerliche Zwecke Leistungsort ist. Die Verpflichtungen der Vertragsparteien aus dieser Ziff. 6.4 (Steuerliche Pflichten) bestehen auch nach Kündigung oder Ablauf des Abonnements fort.
- Ist die Lizenznehmerin mit ihren Abonnementzahlungen in Verzug, behält sich Licencesaver das Recht vor, das Abonnement zu kündigen, den Zugriff auf das Konto auszusetzen oder das Konto in ein „Konto ohne Abonnement“ zu überführen. Die Lizenznehmerin ist für die Zahlung sämtlicher noch ausstehender Beträge verantwortlich.
- Die Enddaten der Abrechnungszyklen können sich ändern. Licencesaver kann zumutbare Anpassungen und/oder Pro-Rata-Zuteilungen vornehmen. Die Lizenznehmerin erklärt sich einverstanden, dass Licencesaver zudem befugt ist, in einem Abrechnungszyklus angefallene Gebühren anzusammeln und als eine oder mehrere aggregierte Gebührensumme/n während oder am Ende eines Zyklus übermitteln zu können.
- Probezeit, Testversionen und Rabatte
- Die Lizenznehmerin kann berechtigt sein, bestimmte Pilotprojekte, Testversionen, Probezeiten, Funktionen, Werbeaktionen oder andere Vorteile (zusammenfassend „Vorteile“) zu nutzen.
- Die Version der Licencesaver Plattform, die für ein kostenloses Pilotprojekt oder eine kostenlose Testversion verfügbar ist, umfasst unter Umständen nicht alle Merkmale oder Funktionen bzw. gewährt möglicherweise nicht Zugriff auf alle Merkmale oder Funktionen.
- ALLE DATEN, DIE DIE LIZENZNEHMERIN IN DIE LICENCESAVER PLATTFORM EINGIBT, UND ALLE KONFIGURATIONEN, DIE VON DER ODER FÜR DIE LIZENZNEHMERIN WÄHREND DER LAUFZEIT DER KOSTENLOSEN TEST- BZW. PILOTPHASE VORGENOMMEN WERDEN, WERDEN NACH DEREN ABLAUF DAUERHAFT GELÖSCHT WERDEN, SOFERN DIE LIZENZNEHMERIN NICHT
a) EIN ABONNEMENT FÜR LICENCESAVER PLATTFORM ABSCHLIESST, ODER
b) DIESE DATEN VOR ABLAUF DER KOSTENLOSEN TEST- BZW. PILOTPHASE EXPORTIERT. - Unbeschadet sonstiger Bestimmungen dieser Bedingungen werden die Leistungen während der Laufzeit einer kostenlosen Test- bzw. Pilotphase „wie besehen“ und „je nach Verfügbarkeit“ erbracht.
- Nutzung und Zugriffsrechte
- Autorisierte Nutzer der Lizenznehmerin müssen durch eine eindeutige E-Mail-Adresse und einen eindeutigen Nutzernamen identifiziert werden. Jedes Konto ist mit nur einer E-Mail-Adresse verknüpft. Die Licencesaver Plattform darf zu keinem gegebenen Zeitpunkt von mehreren Personen, die sich als derselbe autorisierte Nutzer ausgeben, genutzt werden.
- Die Lizenznehmerin bestellt und bevollmächtigt gegenüber Licencesaver (einen) autorisierte(n) Nutzer als ihre(n) Vertreter zur Verwaltung des Kundenkontos („Unternehmens- Administrator“). Die Vollmacht des Unternehmens-Administrators zur Verwaltung des Kundenkontos beinhaltet insbesondere
a) die Konfiguration von Administrationseinstellungen
b) die Abgabe und Entgegennahme von Mitteilungen und rechtlich bindenden Willenserklärungen im Namen der einer Aktualisierung dieser Allgemeinen Bedingungen sowie Datenschutzbestimmungen und die Verweigerung der Zustimmung zu einer solchen Aktualisierung i.S.d. Ziffern 5, 20 und 22 dieser Allgemeinen Bedingungen.
c) die Entgegennahme sonstiger Benachrichtigungen, Offenlegungen, Bestimmungen und Bedingungen.
Die Lizenznehmerin kann die Ernennung ihres/r Unternehmens-Administrator(en) jederzeit über ihr Konto ändern. - Die Lizenznehmerin stimmt zu, dass ihr(e) bestellten/r Unternehmens-Administrator(en) befugt ist/sind, Licencesaver Bestätigungen, Autorisierungen, Anfragen oder Zustimmungen in Bezug auf die Kontonutzung im Namen der Lizenznehmerin zur Verfügung zu stellen und von Licencesaver entgegenzunehmen.
- Die Lizenznehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass sie allein für die Richtigkeit und Eignung der gegenüber Licencesaver von ihr und ihrem Personal im Zusammenhang mit Licencesaver Plattform erteilten Anweisungen verantwortlich ist, insbesondere über ihr Konto durch den/ die bestellten Unternehmens-Administrator(en).
- Beschränkungen der Nutzung von der Licencesaver Plattform
- Durch die Nutzung der Licencesaver Plattform erklärt sich die Lizenznehmerin ausdrücklich damit einverstanden, keine Handlungen vorzunehmen oder Informationen zu übermitteln, die
a) gegen Gesetze oder Vorschriften auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene verstoßen,
b) rechtswidrige Aktivitäten befürworten oder rechtswidrige Aktivitäten in der Absicht, diese zu begehen, befürworten,
c) gegen die Rechte Dritter verstoßen, insbesondere das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf Kommerzialisierung der eigenen Persönlichkeit, Urheberrechte, Marken, Patente, Geschäftsgeheimnisse oder andere Rechte an geistigem Eigentum oder Eigentumsrechte, schädlich, bedrohlich, missbräuchlich, belästigend, unerlaubt, anstößig, diffamierend, sexuell eindeutig oder pornografisch, diskriminierend, vulgär, gotteslästerlich, obszön, verleumderisch, volksverhetzend, gewalttätig oder gewaltanstiftend, hetzerisch oder anderweitig fragwürdig sind,
d) eine gegen diese Bedingungen verstoßende kommerzielle Nutzung darstellen, einschließlich der Nutzung der Website für Spam, Umfragen, Wettbewerbe, Schneeballsysteme oder andere Werbematerialien,
e) eine Falschangabe, Falschdarstellung oder Verschleierung einer Verbindung der Lizenznehmerin mit einer natürlichen oder juristischen Person darstellen,
f) die Funktionalität oder die Nutzung von Funktionen von der Licencesaver Plattform oder der mit der Plattform verbundenen Server oder Netzwerke oder jedwede Licencesaver Plattform beeinträchtigen, stören, deaktivieren, überlasten oder zerstören,
g) einen unerlaubten Zugriff auf die geschützten oder vertraulichen Unterlagen von Licencesaver, die Unterlagen eines anderen Nutzers oder einer anderen Person oder eine Manipulation (Hacken) solcher Unterlagen darstellen,
h) eine unzulässige Abfrage personenbezogener oder vertraulicher Informationen von anderen Nutzern, einschließlich Adressen, Kreditkarten oder Finanzdaten oder Passwörtern, darstellen,
i) den Licencesaver Plattform Quellcode dekompilieren, einem Reverse-Engineering unterziehen, disassemblieren oder auf sonstige Weise versuchen, den Licencesaver Plattform Quellcode abzuleiten,
ausgenommen wie in diesen Bedingungen oder gesetzlich ausdrücklich erlaubt, außer und nur in dem Umfang, in dem das geltende Recht dies ohne Zustimmung zulässt,
j) sicherheitsbezogene Merkmale und Funktionen, mit denen Sicherheitsfunktionen oder die Nutzungsbeschränkungen der Licencesaver Plattform erzwungen werden, entfernen, umgehen, deaktivieren, beschädigen oder auf andere Weise beeinträchtigen,
k) jedwede Inhalte oder andere Informationen, die auf der Licencesaver Plattform oder in Licencesaver Plattform enthalten sind oder über diese bezogen werden, mit jedweden Mitteln, soweit nicht in diesen Bedingungen vorgesehen oder mit vorherigem schriftlichem Einverständnis von Licencesaver herunterladen (abgesehen vom Zwischenspeichern von Seiten, das für die persönliche Nutzung erforderlich ist, oder wie ausdrücklich in diesen Bedingungen gestattet), verteilen, posten, übertragen, ausführen, reproduzieren, senden, duplizieren, hochladen, lizenzieren, davon abgeleitete Werke erstellen oder zum Verkauf anbieten oder jegliche Versuche dieser Art darstellen, - Darüber hinaus ist die Lizenznehmerin nicht berechtigt und darf Dritten nicht gestatten, im Zusammenhang mit der Licencesaver Plattform Folgendes zu tun:
a) die der Licencesaver Plattform auf eine Weise nutzen oder Zugriff darauf gewähren, mit der vertraglich festgelegte Nutzungsbeschränkungen umgangen werden oder die die autorisierte Nutzung oder die Nutzungsmetriken, die in diesen Bedingungen oder dem geltenden Abonnement niedergelegt sind, überschreiten, einen Teil der Licencesaver Plattform oder der von Licencesaver
b) auf die Licencesaver Plattform oder die Dokumentation zur Entwicklung oder zum Betrieb von Produkten, die Dritten in Konkurrenz zur Licencesaver Plattformangeboten werden sollen, zugreifen oder diese zu diesen Zwecken nutzen oder einem direkten Konkurrenten von Licencesaver Zugriff darauf gewähren;
c) die Licencesaver Plattform in einer Weise nutzen, die zu einem Verstoß gegen Anti-Geldwäsche-Vorschriften, Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und ähnliche für die Lizenznehmerin oder Licencesaver geltende gesetzliche und behördliche Verpflichtungen (insbesondere dann, wenn die Identität oder andere erforderliche Informationen des Unternehmens der Lizenznehmerin nicht überprüft werden können) führen könnte.
- Durch die Nutzung der Licencesaver Plattform erklärt sich die Lizenznehmerin ausdrücklich damit einverstanden, keine Handlungen vorzunehmen oder Informationen zu übermitteln, die
- IP-Rechte der Licencesaver GmbH
- Die Licencesaver Plattform enthält Daten und Materialien, die firmeneigen und durch Urheberrechte, Bestimmungen internationaler Verträge, Marken, Dienstleistungsmarken und andere Gesetze und Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt sind.
- Die Licencesaver Plattform ist auch als ein gemeinschaftliches Werk und in Einzelteilen durch das Urheberrecht und andere Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und Abkommen geschützt. Die Lizenznehmerin erklärt sich damit einverstanden, alle anwendbaren Urheberrechte und anderen Gesetze sowie alle zusätzlichen Urheberrechtshinweise oder auf der Website enthaltenen Beschränkungen einzuhalten. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an Geschäftsgeheimnissen, Patenten, Designs, Urheberrechten, Marken, Datenbankrechten, Dienstleistungsmarken, Know-how und sonstigem geistigem Eigentum oder andere Eigentumsrechte jeglicher Art, Dokumentation, alle Verbesserungsvorschläge, Designbeiträge oder davon abgeleitete Werke sowie alle damit zusammenhängenden Kenntnisse oder Prozesse, einschließlich der Rechte an Anwendungen und Registrierungen im Zusammenhang mit Licencesaver Plattform, sind und bleiben jederzeit das alleinige und ausschließliche Eigentum von Licencesaver. Hiervon bleibt der Schutz der von der Lizenznehmerin auf der Licencesaver Plattform angegebenen textlichen Inhalte unberührt. Diese bleiben einem entsprechenden Schutz der Lizenznehmerin vorbehalten. Ziffer 10.4 bleibt hiervon unberührt.
- Die Marken, Logos, Slogans und Dienstleistungsmarken, die auf der Licencesaver Plattform angezeigt werden (die „Marken“), sind eingetragene und nicht eingetragene Marken von Licencesaver und anderen Unternehmen. Die Marken dürfen im Allgemeinen nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung in Textform von Licencesaver in Werbung, Veröffentlichungen oder anderweitig verwendet werden, um aufzuzeigen, dass Licencesaver Sponsor eines Produkts, eines Moduls, einer Veranstaltung oder Organisation ist oder damit in Zusammenhang steht. Licencesaver erkennt die Marken anderer Organisationen für ihre jeweiligen Produkte an, die auf der Website genannt werden. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen oder auf den IP-Seiten gewährte Rechte sind Licencesaver vorbehalten. Eine von diesen Bedingungen abweichende Nutzung der Marken oder anderer Inhalte ist strengstens untersagt.
- Software, die über die Website oder Websites von Drittanbietern oder Anwendungen zum Herunterladen verfügbar ist, ist das urheberrechtlich geschützte Werk von Licencesaver und Drittanbietern. Die Nutzung dieser Software unterliegt diesen Bedingungen. Eine unerlaubte Vervielfältigung oder Verbreitung dieser Software ist ausdrücklich gesetzlich verboten und kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.
- Daten und Dokumente
- Die Lizenznehmerin versichert, dass sie personenbezogene Daten oder Daten, die während der Nutzung der Licencesaver Plattform bereitgestellt werden, gemäß allen geltenden Datenschutzgesetzen, -regeln und – bestimmungen erfasst und nutzt. Die Lizenznehmerin und ihre autorisierten Nutzer bestätigen, dass Licencesaver diese personenbezogenen Daten entsprechend der LicencesaverDatenschutzerklärung (https… ..) verarbeiten darf. Bitte lesen Sie die Datenschutzrichtlinie sorgfältig durch.
- Während der Abonnement-Laufzeit speichert Licencesaver Daten und Dokumente gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen des Abonnements. Licencesaver kann jedoch Beschränkungen für eine angemessene Nutzung festlegen und durchsetzen, um eine missbräuchliche oder unangemessen belastende Nutzung der Licencesaver Plattform zu verhindern.
- Licencesaver löscht nach eigenem Ermessen spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach dem Ablauf der Abonnementlaufzeit Daten und Dokumente der Lizenznehmerin ohne vorherige Mitteilung aus dem System, soweit kein legitimer Grund die Verarbeitung der Daten des Lizenznehmers erforderlich macht.
- Licencesaver übernimmt im Falle der Löschung nach Ziff. 10.3 keine über den Maßstab der Ziff. 12.2 hinausgehende Haftung oder Verantwortung, soweit es die Lizenznehmerin unterlässt oder nicht in der Lage ist, nach Ablauf der Abonnementlaufzeit auf ihre Daten und Dokumente zuzugreifen.
- Informationssicherheit und personenbezogene Daten
- Die Licencesaver Plattform stellen der Lizenznehmerin bestimmte Merkmale und Funktionen bereit, die sie nutzen kann, einschließlich der Möglichkeit, Daten aus dem System zu generieren und darin zu löschen. Die Lizenznehmerin ist verantwortlich für
a) die ordnungsgemäße anwenderbezogene Konfiguration der Licencesaver Plattform
b) die Verwendung und Durchsetzung von Kontrollmaßnahmen in Verbindung mit den Licencesaver Plattform (einschließlich Sicherheitskontrollen) und
c) die Einleitung von für die Funktionalität der Licencesaver Plattform geeigneten Maßnahmen, die die Lizenznehmerin für die Wahrung der Sicherheit, den Schutz, die Löschung und Sicherung der Kundendaten geeignet hält. Hierunter fallen die Kontrolle der Verwaltung des Zugriffs und der Anmeldeinformationen der autorisierten Nutzer für die Licencesaver Plattform, die Kontrolle der Kundendaten, die von den Licencesaver Plattform verarbeitet werden, und die Kontrolle der Archivierung und Löschung von Daten im System. - Licencesaver setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen und Mittel ein, die entwickelt wurden, um einen rechtswidrigen oder nicht autorisierten Zugriff auf Kundendaten sowie die rechtswidrige oder nicht autorisierte Nutzung, Änderung oder Offenlegung von Kundendaten zu verhindern.
- Die Licencesaver Plattform stellen der Lizenznehmerin bestimmte Merkmale und Funktionen bereit, die sie nutzen kann, einschließlich der Möglichkeit, Daten aus dem System zu generieren und darin zu löschen. Die Lizenznehmerin ist verantwortlich für
- Vertrauliche Informationen
- „Vertrauliche Informationen“ sind
a) mit Blick auf Licencesaver und die Licencesaver Plattform,
b) mit Blick auf die Lizenznehmerin die Kundendaten;
c) jegliche sonstigen Informationen einer Partei, die schriftlich oder mündlich offengelegt werden und zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich oder firmeneigen gekennzeichnet werden (und im Falle ihrer mündlichen Offenlegung: sonstige Informationen einer Partei, die innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der ersten Offenlegung schriftlich zusammengefasst und dem Empfänger übermittelt werden), oder jegliche sonstige Informationen, die der Empfänger auf Grund ihrer Art eindeutig als vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei erkennen kann; und
d) die konkreten Bestimmungen und Bedingungen der vorliegenden zwischen den Parteien geschlossenen Bedingungen sowie jegliche Änderungen und Anhänge derselben. - Vertrauliche Informationen beinhalten keine Informationen, die
a) ohne Verschulden oder Verletzung der vorliegenden Bedingungen durch den Empfänger öffentlich bekannt waren oder werden,
b) zum Zeitpunkt der Offenlegung rechtmäßig im Besitz des Empfängers waren, ohne dass ihre Nutzung oder Offenlegung Beschränkungen unterlag,
c) unabhängig vom Empfänger ohne Nutzung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden oder
d) rechtmäßig vom Empfänger von einem nicht zur Vertraulichkeit verpflichteten Dritten erhalten wurden, ohne dass die Nutzung oder
Offenlegung dieser Informationen einer Beschränkung unterlagen. - Während der Abonnementlaufzeit sowie 36 Monate nach Beendigung des Abonnements wird die empfangende Partei vertraulicher Informationen („Empfänger“)
a) Dritten nur insoweit Kenntnis von vertraulichen Informationen verschaffen, als dies für die im Hauptvertrag festgehaltenen Verpflichtungen erforderlich ist,
b) vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei ausschließlich für die Zwecke verwenden, für die diese Informationen zur Verfügung gestellt werden,
c) alle erlangten vertraulichen Informationen strikt geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Ungeachtet des Vorstehenden ermächtigt die Lizenznehmerin Licencesaver ausdrücklich, die Kundendaten gemäß der Licencesaver Datenschutzerklärung zu nutzen und zu verarbeiten, zu genehmigen und zu unterzeichnen. - Wenn Licencesaver gesetzlich verpflichtet ist, vertrauliche Informationen offenzulegen, benachrichtigt Licencesaver die Lizenznehmerin umgehend schriftlich, bevor es die Informationen offenlegt, soweit dies aufgrund eines rechtlichen oder administrativen Verfahrens nicht untersagt ist. Licencesaver unterstützt die Lizenznehmerin dabei, eine Verfügung zum Schutz der vertraulichen Daten vor der Veröffentlichung zu erreichen, soweit dies nach vernünftigen Maßstäben möglich ist.
- „Vertrauliche Informationen“ sind
- Haftung und Gewährleistung
- DIE LICENCESAVER PLATTFORM WIRD „WIE BESEHEN“ UND „JE NACH VERFÜGBARKEIT“ BEREITGESTELLT. LICENCESAVER GIBT KEINE GARANTIEN JEDWEDER ART.
- LICENCESAVER UND DIE JEWEILIGEN GESCHÄFTSFÜHRER, LEITENDEN ANGESTELLTEN, MITARBEITER, GESELLSCHAFTER, VERTRETER, VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND LIZENZGEBER („LICENCESAVER-PARTEIEN“) HAFTEN NUR FÜR SCHADENSERSATZ- ANSPRÜCHE WEGEN GROB FAHRLÄSSIGER UND VORSÄTZLICHER PFLICHTVERLETZUNGEN. IM FALLE LEICHTER FAHRLÄSSIGKEIT BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG DER LICENCESAVER-PARTEIEN AUF VERLETZUNGEN VON LEBEN, KÖRPER UND GESUNDHEIT SOWIE AUF DIE VERLETZUNG EINER WESENTLICHEN VERTRAGSPFLICHT. EINE WESENTLICHE VERTRAGSPFLICHT IN DIESEM SINNE IST EINE VERPFLICHTUNG, DEREN ERFÜLLUNG WESENTLICHER BESTANDTEIL DER DURCHFÜHRUNG DIESER BEDINGUNGEN IST UND AUF DEREN ERFÜLLUNG SICH DIE LIZENZNEHMERIN DAHER VERLASSEN DARF („KARDINALPFLICHT“). EINE HAFTUNG FÜR KARDINALPFLICHTVERSTÖßE IST AUF TYPISCHE, VORHERSEHBARE SCHÄDEN BEGRENZT UND BEINHALTET KEINE HAFTUNG FÜR MANGELNDEN WIRTSCHAFTLICHEN ERFOLG, ENTGANGENEN GEWINN, ODER MITTELBARE SCHÄDEN.
- DIE LICENCESAVER-PARTEIEN HAFTEN INSBESONDERE NICHT FÜR
a) FEHLER ODER UNGENAUIGKEITEN DER
b) LIZENZNEHMERSEITIGE UNTERBRECHUNG ODER BEENDIGUNG VON ÜBERTRAGUNGEN ZUR ODER VON DER PLATTFORM,
c) FEHLER, VIREN, TROJANISCHE PFERDE ODER ÄHNLICHE SCHADSOFTWARE, DIE DURCH DIE
HANDLUNGEN DRITTER AN ODER ÜBER DIE LICENCESAVER PLATTFORM ÜBERMITTELT WERDEN - DIE LICENCESAVER-PARTEIEN ÜBERNEHMEN KEINE VERANTWORTUNG FÜR PRODUKTE ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE VON EINEM DRITTEN ÜBER DIE WEBSITE BEWORBEN ODER ANGEBOTEN WERDEN. DIE LICENCESAVER- PARTEIEN BETEILIGEN SICH NICHT AN DER ÜBERWACHUNG VON TRANSAKTIONEN ZWISCHEN DER LIZENZNEHMERIN UND DRITTANBIETERN VON PRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN UND ÜBERNEHMEN KEINE VERANTWORTUNG FÜR EINE SOLCHE ÜBERWACHUNG. DIE LIZENZNEHMERIN IST ALLEIN VERANTWORTLICH FÜR IHRE GESAMTE KOMMUNIKATION UND INTERAKTION MIT ANDEREN PERSONEN, MIT WELCHEN SIE INFOLGE IHRER NUTZUNG DER PLATTFORM KOMMUNIZIERT ODER INTERAGIERT.
- DIE LIZENZNEHMERIN HAT LICENCESAVER DAS FEHLEN ZUGESICHERTER EIGENSCHAFTEN ODER MÄNGEL DER LICENCESAVER PLATTFORM SOFTWARE UNVERZÜGLICH PER E-MAIL (AN DIE IM IMPRESSUM ANGEGEBENE MAILADRESSE) MITZUTEILEN („MÄNGELANZEIGE“). DABEI SIND DIE FEHLENDEN EIGENSCHAFTEN ODER DIE MÄNGEL ZU BESCHREIBEN. IN DER BESCHREIBUNG HAT DIE LIZENZNEHMERIN ALLE INFORMATIONEN, DIE DER FEHLERBEHEBUNG DIENEN, IM RAHMEN DER IHR ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN MÖGLICHKEITEN AN LICENCESAVER ZU ÜBERMITTELN. UNTERLÄSST DIE LIZENZNEHMERIN DIE MÄNGELANZEIGE ODER TEILT SIE LICENCESAVER DIE ENTDECKUNG FEHLENDER ZUGESICHERTER EIGENSCHAF-TEN UND/ ODER SONSTIGER MÄNGEL NICHT RECHTZEITIG UND IN DER ERFORDERLICHEN FORM MIT, KANN SIE SICH NICHT AUF SCHADENSERSATZ-ANSPRÜCHE, RECHTE ZUR GELTENDMACHUNG EINER MINDERUNG BERUFEN UND NICHT AUS WICHTIGEM GRUND AUSSERORDENTLICH KÜNDIGEN. ZIFF. 13.2 BLEIBT HIERVON UNBERÜHRT.
- DIE VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG FÜR ZUM ZEITPUNKT DES VERTRAGS- SCHLUSSES BESTEHENDE MÄNGEL GEMÄß § 536 a ABS. 1 BGB IM RAHMEN DER NUTZUNG DER LICENCESAVER PLATTFORM IST AUSGESCHLOSSEN.
- BEFINDET SICH LICENCESAVER MIT DER BESEITIGUNG EINES MANGELS IM VERZUG IST DIE LIZENZNEHMERIN NICHT BERECHTIGT, DEN MANGEL SELBST ZU BESEITIGEN UND ERSATZ DER ERFORDERLICHEN AUFWENDUNGEN ZU VERLANGEN.
- ÜBER ZIFF. 13.2 HINAUS SIND SÄMTLICHE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE UND DIE RECHTE DER LIZENZNEHMERIN ZUR GELTENDMACHUNG EINER MINDERUNG AUSGESCHLOSSEN, WENN ES DIE LIZENZNEHMERIN VERSÄUMT HAT, SOFTWARE-UPDATES AN DER VON LICENCESAVER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN SOFTWARE VORZUNEHMEN, ES SEI DENN DIE NICHTVORNAHME DER UPDATES STEHT IN KEINEM ZUSAMMENHANG MIT DER URSACHE DES MANGELS. ZIFF. 13.2 BLEIBT HIERVON UNBERÜHRT
- DIE LIZENZNEHMERIN IST NICHT BERECHTIGT, DRITTEN ZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN IM NAMEN VON LICENCESAVER ZU GEBEN.
- Freistellung
- Die Lizenznehmerin stellt die Licencesaver-Parteien (vgl. Ziff. 13.2) und deren Lieferanten von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, deren Entstehung die Lizenznehmerin bzw. ihre Unternehmens-Administratoren (mit)verursacht haben, indem sie
a) gegen diese Bedingungen verstoßen haben oder ihren vertraglichen Obliegenheiten nicht nachgekommen sind, oder
b) das geistige Eigentumsrecht oder anderer Rechte einer natürlichen oder juristischen Person unter Anwendung der Licencesaver Plattform verletzt haben, oder
c) in sonstiger Weise von den Funktionen der Licencesaver Plattform Gebrauch gemacht haben, soweit die Haftung nicht ausschließlich auf einen Systemfehler der Licencesaver Plattform
zurückzuführen ist. - Licencesaver behält sich in den Fällen der Ziff. 14.1 lit. a) bis c) das alleinige Recht vor, sämtliche Forderungen oder Klagegründe, die gegen Licencesaver vorgebracht werden, ohne vorherige Einwilligung der Lizenznehmerin durch Vergleich, Kompromiss oder Zahlung beizulegen.
- Außerdem behält sich Licencesaver das Recht vor, in jeder Angelegenheit, in der die Lizenznehmerin zur Freistellung verpflichtet ist, auf deren Kosten die alleinige Abwehr zu übernehmen. Die Lizenznehmerin erklärt sich damit einverstanden, Licencesaver bei der Abwehr dieser Forderungen zu unterstützen.
- Die Lizenznehmerin führt ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Licencesaver keine Einigung in einer Sache herbei, in der (auch) Licencesaver Beklagte ist und/ oder die Lizenznehmerin zur Freistellung verpflichtet ist.
- Licencesaver unternimmt angemessene Anstrengungen, die Lizenznehmerin über Forderungen, Klagen oder Verfahren im Anwendungsbereich der Freistellungsverpflichtung zu benachrichtigen, sobald Licencesaver Kenntnis davon erlangt.
- Die Lizenznehmerin stellt die Licencesaver-Parteien (vgl. Ziff. 13.2) und deren Lieferanten von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, deren Entstehung die Lizenznehmerin bzw. ihre Unternehmens-Administratoren (mit)verursacht haben, indem sie
- Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
- Die Aufrechnung der Lizenznehmerin gegenüber Licencesaver ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist oder einen Ersatzanspruch wegen Mängelbeseitigungskosten aus demselben Vertragsverhältnis umfasst.
- Gegenüber Forderungen von Licencesaver kann die Lizenznehmerin, soweit sie Unternehmerin ist, ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beruht oder einen Anspruch auf Mängelbeseitigung aus demselben Vertragsverhältnis betrifft.
- Aktualisierung der Software
- Licencesaver bietet die Software immer in der aktuellen Version an. Im Zuge dessen kann Licencesaver der Lizenznehmerin Software-Updates zur Verfügung stellen.
- Die Lizenznehmerin ist verpflichtet, die Software- Updates an der von Licencesaver zur Verfügung gestellten Software vorzunehmen, sofern dies nicht automatisch geschieht.
- Licencesaver ist nicht verpflichtet, die Licencesaver Plattform während eines laufenden Software-Updates zur Verfügung zu stellen.
- Wartungsarbeiten und Störungsmanagement
- Licencesaver führt regelmäßige und notwendige Wartungsarbeiten an den Systemen und der Licencesaver Plattform durch, um den Betrieb des Netzes zu gewährleisten. Zu diesem Zweck kann Licencesaver Leistungen unter Berücksichtigung der Interessen der Lizenznehmerin vorübergehend einstellen oder reduzieren, wenn und solange notwendige Arbeiten an den Systemen durchgeführt werden, die ohne Unterbrechung des Zugangs zur Licencesaver Plattform oder Aussetzung von Funktionalitäten nicht durchgeführt werden können. Soweit möglich und nicht unzumutbar belastend, führt Licencesaver Wartungsarbeiten in Zeiten geringer Nutzung der Plattform durch und unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Dauer der Wartungsarbeiten zu minimieren. Soweit möglich, benachrichtigt Licencesaver die Lizenznehmerin rechtzeitig vor Wartungsarbeiten (z.B. per E-Mail, über die Licencesaver Plattform). Für den Zeitraum notwendiger Wartungsarbeiten, kann sich die Lizenznehmerin nicht auf eine verminderte Pflichterfüllung von Licencesaver berufen
- Treten unerwartete Störungen an den Systemen und der Licencesaver Plattform auf, ergreift Licencesaver unverzüglich Maßnahme zum Störungsmanagement. Zu diesem Zweck kann Licencesaver Leistungen unter Berücksichtigung der Interessen der Lizenznehmerin vorübergehend einstellen oder reduzieren, wenn und solange notwendige Arbeiten an den Systemen durchgeführt werden, die ohne Unterbrechung des Zugangs zur Licencesaver Plattform oder Aussetzung von Funktionalitäten nicht durchgeführt werden können. Licencesaver behebt die Störungen schnellstmöglich unter angemessenen Anstrengungen. Soweit möglich, benachrichtigt Licencesaver die Lizenznehmerin rechtzeitig vor dem Störungsmanagement (z.B. per E-Mail, über die Licencesaver Plattform). Für einen angemessenen Zeitraum notwendigen Störungsmanagements, kann sich die Lizenznehmerin nicht auf eine verminderte Pflicht zur Entrichtung der Nutzungsgebühren berufen.
- Auftragsdatenverarbeitung
- Licencesaver verarbeitet auf Grundlage des individuellen Lizenzvertrages-Licencesaver, dieser Bedingungen sowie der Datenschutzbestimmungen für die Lizenznehmerin personenbezogene Daten der Vertragspartner der Lizenznehmerin im Sinne der Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO).
- Das Auftragsverarbeitungsverhältnis beginnt und endet mit dem Abonnement von der Licencesaver Plattform
- Im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung stehen Licencesaver grundsätzlich sämtliche Modalitäten der Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO zur Verfügung.
- Zweck der Auftragsdatenverarbeitung ist die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nach den Bestimmungen des individuellen Lizenzvertrages Lizenzvertrages-Licencesaver sowie dieser Bedingungen, also das Bereitstellen der Licencesaver Plattform.
- Gegenstand der Verarbeitung sind „personenbezogene Daten“ im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO, insbesondere Personenstammdaten (z.B. Name, Anschrift), Kommunikationsdaten (z.B. Telefon, E-Mail-Adresse), Vertragsstammdaten (Vertragsbeziehung, Produkt- bzw. Vertragsinteresse), Vertragsabrechnungs-und Zahlungsdaten.
- Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen ggf. Mitarbeiter, Mandanten und/oder Vertragspartner der Lizenznehmerin.
- Grundsätze der Auftragsdatenverarbeitung
- Die folgenden Ziffern 19.2 bis 19.9 erlangen ausschließlich im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung Geltung und sind insoweit vorrangig gegenüber den allgemeinen Regelungen der Ziffern 10 und 11 dieser Allgemeinen Bedingungen.
- Licencesaver verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen der Lizenznehmerin, soweit sie nicht zu einer anderen Verarbeitung durch das Recht der Union oder der Mitgliedsstaaten, dem die Lizenznehmerin unterliegt, hierzu verpflichtet ist (z.B. Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden). In einem solchen Fall teilt Licencesaver der Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, soweit das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DSGVO.
- Licencesaver gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b DSGVO.
- Licencesaver ergreift die in Art 32 DSGVO genannten erforderlichen Maßnahmen, um ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c DSGVO.
- Licencesaver unterstützt die Lizenznehmerin angesichts der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, derer Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III der DSGVO genannten Rechte der betroffenen Person nachzukommen, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. e DSGVO.
- Licencesaver unterstützt unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Licencesaver zur Verfügung stehenden Informationen die Lizenznehmerin bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus, zur Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, zur Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, zur Datenschutz-Folgenabschätzung und zur Vorherigen Konsultation, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. f DSGVO.
- Licencesaver berichtigt, löscht oder schränkt die Verarbeitung von Daten, die im Auftrag verarbeitet werden nicht eigenmächtig ein, sondern nur nach dokumentierter Weisung der Lizenznehmerin. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an Licencesaver wendet, leitet Licencesaver dieses Ersuchen unverzüglich an die Lizenznehmerin weiter.
- Nach Wahl der Lizenznehmerin löscht Licencesaver nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen alle personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück und löscht die vorhandenen Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. f DSGVO.
- Licencesaver stellt der Lizenznehmerin alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in dieser Ziff. 19 niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht und trägt zu Überprüfungen bei – einschließlich Inspektionen –, die von der Lizenznehmerin oder einem anderen von der Lizenznehmerin beauftragten Prüfer durchgeführt werden, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. h DSGVO. Licencesaver informiert die Lizenznehmerin unverzüglich falls Licencesaver der Auffassung ist, dass eine diesbezügliche Weisung gegen die DSGVO oder gegen andere Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstößt.
- Unterauftragsverarbeitung
- Die Lizenznehmerin ermächtigt Licencesaver im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung Unterauftragsverarbeiter, d.h. weitere Auftragsverarbeiter, für die folgenden Anwendungsfälle zu beauftragen:
a) Unterstützungsleistungen bei Hosting und Infrastruktur
b) Unterstützungsleistungen bei Produktfunktionen und Integrationen
c) Unterstützungsleistungen für Kundenservice und -support - Licencesaver führt auf der Licencesaver Plattform unter … Leine Liste der Drittanbieter, die Licencesaver aktuell als Unterauftragsverarbeiter beauftragt. Licencesaver informiert die Lizenznehmerin immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Unterauftragsverarbeiter, wodurch die Lizenznehmerin die Möglichkeit erhält, derartigen Änderungen zu widersprechen. Zu diesem Zweck wird Licencesaver die vorbezeichnete Liste der Unterauftragsverarbeiter immer auf dem aktuellsten Stand halten. Jede Änderung dieser Liste ist der Lizenznehmerin unverzüglich in anzuzeigen. Im Falle des Widerspruchs der Lizenznehmerin behält sich Licencesaver das Recht vor, das Lizenzverhältnis fristlos zu kündigen.
- Nimmt Licencesaver die Dienste eines weiteren Auftragsverarbeiters in Anspruch, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten im Namen der Lizenznehmerin auszuführen, so werden diesem weiteren Auftragsverarbeiter im Wege eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments nach dem Unionsrecht oder dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats dieselben Datenschutzpflichten auferlegt, die in diesen Bedingungen und gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO festgelegt sind, wobei insbesondere hinreichende Garantien dafür geboten werden muss, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erfolgt.
- Der Lizenznehmerin obliegen im Verhältnis zu ihren Vertragspartnern sämtliche Pflichten im Zusammenhang mit Betroffenenrechten ihrer Vertragspartner. Die Lizenznehmerin nimmt diese Pflichten, insbesondere Informationspflichten, eigenständig und gemäß den Bestimmungen der DSGVO wahr und führt sie aus. Die Lizenznehmerin stellt Licencesaver auch insoweit von der Haftung gegenüber deren Vertragspartnern frei.
- Die Lizenznehmerin ermächtigt Licencesaver im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung Unterauftragsverarbeiter, d.h. weitere Auftragsverarbeiter, für die folgenden Anwendungsfälle zu beauftragen:
- Aktualisierung dieser Bedingungen und Mitteilungen
- Licencesaver kann diese Allgemeinen Bedingungen einseitig ändern, um diese Bedingungen rechtlichen Änderungen durch Rechtsprechung oder Gesetzgebung, Änderungen der Licencesaver Plattform und/oder sonstigen Dienstleistungen der Licencesaver und/oder Veränderungen der Marktgegebenheiten anzupassen („Aktualisierung“). Licencesaver veröffentlicht die geänderten Bedingungen mit dem Datum der letzten Aktualisierung auf …. Licencesaver wird die Lizenznehmerin über die geplante Aktualisierung vierzehn (14) Tage vor Inkrafttreten der Aktualisierung per E-Mail oder mit einer In-App- Benachrichtigung auf der Licencesaver Plattform in Kenntnis setzen.
- DURCH DIE FORTGESETZTE NUTZUNG DER LICENCESAVER PLATTFORM NACH INKRAFTTRETEN EINER AKTUALISIERUNG ERKLÄRT SICH DIE LIZENZNEHMERIN MIT DER AKTUALISIERUNG EINVERSTANDEN. IM ÜBRIGEN KANN DIE LIZENZNEHMERIN GEGEBENENFALLS VERTRETEN DURCH IHRE UNTERNEHMENS-ADMINISTRATOREN JEDER AKTUALISIERUNG AUCH AUSDRÜCKLICH FORMFREI, INSBESONDERE DURCH BESTÄTIGUNG DER AKTUALISIERUNG AUF DER LICENCESAVER PLATTFORM ZUSTIMMEN.
- Die Lizenznehmerin hat das Recht, der Aktualisierung bis zu einer Zustimmung gemäß der vorstehenden Ziff.21.2 S.1 oder 2 zu widersprechen. Ein Widerspruch bedarf der Textform. Zur Wahrung der Widerspruchsfrist ist nicht die Absendung, sondern der Zugang des Widerspruchs bei Licencesaver maßgebend. Wenn die Lizenznehmerin der Aktualisierung fristgerecht widerspricht, tritt die Aktualisierung bis zum Ablauf des laufenden Abonnementzyklus nicht in Kraft, sodass das Lizenzverhältnis weiterhin den Bedingungen unterliegt, die zum Zeitpunkt der Benachrichtigung über die geplante Aktualisierung in Kraft sind. Nach dem Ablauf des jeweils laufenden Abonnementzyklus tritt die Aktualisierung in Kraft, sodass das Lizenzverhältnis den aktualisierten Bedingungen unterliegt, die unter … einsehbar sind. Will die Lizenznehmerin das Lizenzverhältnis unter den Bedingungen der Aktualisierung nicht fortführen, hat sie das Recht, das Lizenzverhältnis zum Ende des laufenden Abonnementzyklus zu kündigen.
- DIE LIZENZNEHMERIN WIRD GEBETEN, DIE LICENCESAVER PLATTFORM REGELMÄßIG ZU ÜBERPRÜFEN, UM SICH RECHTZEITIG ÜBER VORLIEGENDE AKTUALISIERUNGEN ZU INFORMIEREN.
- Die Lizenznehmerin erklärt sich damit einverstanden, alle Mitteilungen, Vereinbarungen und Hinweise, die Licencesaver in Verbindung mit der Licencesaver Plattform bereitstellt („Mitteilungen“), insbesondere Mitteilungen bezogen auf die Bereitstellung der Licencesaver Plattform und deren Erwerb oder Abonnement auf elektronischem Weg zu erhalten, einschließlich per E-Mail, SMS, InApp-Benachrichtigung oder durch Veröffentlichung auf der Licencesaver Plattform. Die Lizenznehmerin erklärt sich damit einverstanden, die Kontaktinformationen für ihr Konto auf dem neuesten Stand zu halten.
- Die besonderen Regelungen der Ziffer 5 dieser Allgemeinen Bedingungen haben für den Fall der Aktualisierung von Preisen und Leistungen (Hauptleistungen) Geltungsvorrang gegenüber den allgemeinen Regelungen dieser Ziffer 21.
- Schlussbedingungen
- Die Lizenznehmerin und Licencesaver sind zu jedem Zeitpunkt unabhängige Vertragspartner und weder Vertreter noch Stellvertreter der anderen Partei. Diese Bedingungen begründen keine Joint-Venture-, Partnerschafts- oder Franchise- Beziehung zwischen den Parteien. Die Lizenznehmerin darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Licencesaver niemandem gegenüber angeben, dass sie ein Vertreter von Licencesaver oder auf andere Weise befugt sei, Licencesaver in irgendeiner Weise zu binden oder zu verpflichten. Nichtvertragsparteien dieser Bedingungen erhalten keine Rechte durch diese Bedingungen und können diese Bedingungen nicht durchsetzen.
- Diese Bedingungen gelten auch gegenüber dem/der Rechtsnachfolger:in der Lizenznehmerin.
- Die Lizenznehmerin darf aus diesen Bedingungen resultierende Forderungen und Rechte nicht ohne vorherige Zustimmung von Licencesaver abtreten. Die vorherige Zustimmung bedarf der Textform. Wenn die Zustimmung erteilt wird, sind diese Bedingungen für den Zessionar bindend. Mit Ausnahme der Fälle, die in diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehen sind, bedarf die Übertragung der Pflichten der Lizenznehmerin auf einen Dritten der Zustimmung durch Licencesaver. Die Zustimmung bedarf der Textform. Licencesaver kann ihre aus diesen Bedingungen resultierenden Rechte und Pflichten uneingeschränkt abtreten bzw. übertragen.
- Soweit durch andere Bestimmungen in diesen Bedingungen nicht anders geregelt, sind alle Erklärungen, die im Zusammenhang mit der Licencesaver Plattform erforderlich oder zulässig sind, nur dann wirksam zugegangen, wenn sie in elektronischer Form oder auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:
a) Auf der Licencesaver Plattform
b) als E-Mail an info@…,
c) als Postsendung per Einschreiben oder
d) mit einem versicherten Kurierdienst, an die betreffende Partei unter der Adresse, die in den Registrierungsinformationen der Lizenznehmerin oder auf der Licencesaver Plattform für Licencesaver angegeben ist, mit einer Kopie, die im Fall von Licencesaver an die folgende Adresse zu senden ist: info@…
Die Lizenznehmerin und Licencesaver können ihre Adresse für den Empfang von Erklärungen durch Benachrichtigung an die andere Partei entsprechend der Bestimmungen in dieser Ziff. 22 ändern. - Soweit durch andere Bestimmungen in diesen Bedingungen nicht anders geregelt, sind Erklärungen in dem Zeitpunkt zugegangen, in dem sie auf der Licencesaver Plattform eingestellt werden. Erklärungen gelten drei (3) Werktage nach dem Datum des Postversands als zugegangen, es sei denn eine Vertragspartei kann einen früheren oder späteren Zugang nachweisen.
- Mit Ausnahme jeglicher Zahlungsverpflichtungen ist keine Partei (weder die Lizenznehmerin noch Licencesaver) bei Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen haftbar, soweit diese Nichterfüllung durch einen Akt höherer Gewalt verursacht wird (einschließlich Naturereignissen, Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkriegsunruhen, Maßnahmen von Regierungsstellen, Streik und anderen Gründen, die sich der zumutbaren Kontrolle der betreffenden Partei entziehen). Die Partei, die von dem Akt höherer Gewalt betroffen ist, teilt dies der anderen Partei innerhalb eines wirtschaftlich vertretbaren Zeitraums mit. Die Lizenznehmerin versucht in wirtschaftlich zumutbarem Umfang, sobald wie möglich ihre Verpflichtungen wieder aufzunehmen. Verpflichtungen, die aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt wurden, werden sobald wie zumutbar möglich erfüllt, nachdem das Ereignis höherer Gewalt beendet ist.
- Licencesaver kann Übersetzungen dieser Bedingungen oder anderer Bestimmungen und Richtlinien bereitstellen. Die Übersetzungen dienen lediglich Informationszwecken. Bei Unstimmigkeiten oder Konflikten zwischen einer Übersetzung und der deutschen Version hat die deutsche Version Vorrang.
- Mündliche Nebenabreden zu diesen Bedingungen sind nicht getroffen worden. Der Lizenzvertrag-Licencesaver sowie diese Allgemeinen Bedingungen sowie die Datenschutz-bestimmungen der Licencesaver enthalten sämtliche Vereinbarungen in Bezug auf den Gegenstand des Lizenz- und Datenverarbeitungsverhältnisses und ersetzen alle bisherigen Bestimmungen, die zwischen den Parteien vereinbart wurden in Bezug auf den Gegenstand des Lizenz-und Datenverarbeitungsverhältnisses.
- Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesen Bedingungen eine Lücke herausstellen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Bedingungen gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.
- Soweit in diesen Bedingungen oder einer Einzelregelung der Verzicht der einen oder anderen Vertragspartei enthalten ist, wird er wechselseitig angenommen, soweit dies nicht ohnehin in Einzelregelungen bereits vereinbart ist.
- Diese Bedingungen sowie sämtliche sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, ist der Sitz der Licencesaver GmbH, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen ein anderes bestimmen.